E-Mail 02307/ 282896 Anfahrt Kanzlei

Stewardess muss Maske tragen

Eine Stewardess kann verpflichtet werden, bei der Arbeit einen Mund-Nasenschutz zu tragen.


In dem entschiedenen Fall, weigerte sich eine Stewardess einen Mund-Nasenschutz zu tragen und verlangte, ein Gesichtsvisier tragen zu dürfen. Die machte geltend, dieser sei genauso sicher, konnte dies jedoch nicht ausreichend glaubhaft machen und verlor den Prozess.

Den Arbeitgeber trifft die Pflicht, die Beschäftigten und das Publikum am Flughafen vor Infektionen zu schützen. Ein Gesichtsvisier ist für den Schutz Dritter weniger geeignet als der vorgeschriebene Mund-Nasen-Schutz.
 
Arbeitsgericht Berlin, Urteil ArbG Berlin 42 Ga 13034 20 vom 15.10.2020
[bns]
 

Footerlogo Anwalt Gebauer

Robert-Koch-Str. 58
59174 Kamen-Methler

Telefon: 02307/ 282896
Fax: 02307/ 282897

info@fachanwalt-gebauer.de
www.fachanwalt-gebauer.de

AUSGEZEICHNET.ORG