E-Mail 02307/ 282896 Anfahrt Kanzlei

Keine betriebliche Übung bei Tariflohnerhöhungen

Die in der Vergangenheit wiederholte Anpassung von Tariflöhnen- und Gehältern rechtfertigt ohne das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte nicht die Annahme des Arbeitnehmers, dass die Lohnerhöhungen auch in der Zukunft so seitens des Arbeitgebers vorgenommen werden.

 
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil LAG RP 9 Sa 56 13 vom 20.09.2013
[bns]
 

Footerlogo Anwalt Gebauer

Robert-Koch-Str. 58
59174 Kamen-Methler

Telefon: 02307/ 282896
Fax: 02307/ 282897

info@fachanwalt-gebauer.de
www.fachanwalt-gebauer.de

AUSGEZEICHNET.ORG